- Bau- und Leistungsbeschreibung
- Planung/Bauantrag
- Baustelleneinrichtung
- Erdarbeiten
- Entwässerungsarbeiten
- Feuchtigkeitsisolierung
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Maurerarbeiten
- Schornstein
- Zimmerarbeiten
- Dacheindeckung
- Klempnerarbeiten
- Dachdämmung
- Putzarbeiten
- Treppen
- Haustüre
- Innentüren
- Fensterarbeiten
- Rollladenarbeiten
- Fensterbänke
- Elektroinstallation
- Sanitärinstallation
- Heizungsinstallationsarbeiten
- Fliesenlegerarbeiten
- Estricharbeiten
- Bodenbeläge
- Malerarbeiten
- Garagentor
- Metall- und Schlosserarbeiten
- GEWÄHRLEISTUNG
- SONDERLEISTUNGEN
- BAUHERRENLEISTUNGEN
BAUHERRENLEISTUNGEN
Der Bauplatz muss im Baubereich frei von Hindernissen, wie Gebäudeteilen, Bäumen, Freileitungen o. ä. sein und für den Bodenaushub während der Bauzeit durch schwere Fahrzeuge befahren werden können. Erdaushub und Baumaterialien müssen auf dem Grundstück gelagert werden können. Die Entsorgung von überschüssigem Erdaushub ist Sache des Bauherrn. Es wird empfohlen, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Es ist Sache des Bauherrn, eine Gebäude-/Haftpflichtversicherung und für die Zeit seiner Eigenleistungen eine Bauwesenversicherung abzuschließen sowie den bei den Eigenleistungen anfallenden Bauschutt zu beseitigen. Strom und Wasserverbrauch für die Eigenleistungen sind vom Bauherrn zu tragen. Der Bauherr muss innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch 4 Wochen vor Baubeginn eine Finanzierungsbestätigung seiner Bank vorlegen. Anstelle der in der Bauleistungsbeschreibung genannten Leistungen und Ausstattung können andere, gleichwertige verwendet werden, wenn diese aufgrund der Erkenntnisse und Erfahrungen der fortschreitenden Bautechnik geboten erscheinen. Das gilt auch für die Konstruktions- und Ausführungsänderungen, die durch Änderung der Bauvorschriften und DIN - Normen bedingt sind. Die Bauausführung erfolgt nach genehmigten Plänen. Differenzen gegenüber den Eingangsplänen, die sich aus architektonischen oder bautechnischen Gründen ergeben, jedoch ohne Einfluss auf die Qualität und die Funktion des Gebäudes sind, bleiben im Rahmen der DIN - Toleranzen vorbehalten. Grundlage des Leistungsumfanges ist die STANDARDBAULEISTUNGSBESCHREIBUNG, nicht evtl. Planungsskizzen oder vorliegende Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, wenn nicht ausdrücklich ein anderer Lieferumfang schriftlich vereinbart ist! Die in den Entwurfszeichnungen dargestellten Einrichtungsgegenstände dienen lediglich dem Nachweis der Stellmöglichkeit und gehören daher nicht zum Leistungsumfang, wenn sie nicht ausdrücklich in der Bauleistungsbeschreibung erwähnt sind. Eigenleistungen sind möglich, es entfällt dann jeweils das komplette Einzelgewerk einschl. Gewährleistung. Ich/Wir bestätige/n die Kenntnisnahme und Anerkennung der obigen Bauleistungsbeschreibung. Abweichende mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.
Westerburg, im Januar 2013
Wohnbau Westerburg GmbH
Röntgenstraße 4
56457 Westerburg